Zahnärztliches Werberecht – Liberalisierung des Begriffs „Zentrum“ Das Bundesverfassungsgericht hat seine liberale Rechtsprechung zum Werberecht für Ärzte und Zahnärzte fortgesetzt und einer berliner Gemeinschaftspraxis gestattet, sich als „Zentrum für Zahnmedizin“ zu bezeichnen. Bereits im Jahr 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung des Begriffs „Zentrum“ im Bereich von Tierarztpraxen gestattet. Das
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